Arbeitskreis schlägt vor: Hovedisser Straße und Schulstraße sollen Fahrradstraßen werden
Eine Fahrradstraße bringt einige Änderungen im Vergleich zu normalen Straßen mit sich:
1. Vorrang für Radfahrer: Radfahrer haben auf einer Fahrradstraße Vorrang. Andere Fahrzeuge dürfen entweder nur eingeschränkt oder gar nicht fahren.
2. Höchstgeschwindigkeit: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in der Regel 30 km/h oder weniger, um die Sicherheit des Radverkehrs zu gewährleisten.
3. Nebeneinanderfahren erlaubt:Radfahrer dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren, was auf herkömmlichen Straßen nicht immer erlaubt ist.
4. Durchfahrtseinschränkungen: Oftmals dürfen nur Anlieger mit ihren Autos die Straße befahren, während der Durchgangsverkehr ausgeschlossen wird.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Radverkehr zu fördern, den öffentlichen Nahverkehr zu unterstützen und die Verkehrssicherheit insgesamt zu erhöhen.
Wir möchten von Ihnen gerne erfahren, ob aus Ihrer Sicht die Schulstraße und die Hovedisser Straße zur Fahrradstraße umgestaltet werden sollen.